Jetzt noch attraktiver durch höheren Freibetrag
Als starke Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung soll vor allem die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter gestärkt werden. Hierzu hat der Gesetzgeber das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht und zum 01.01.2018 in Kraft gesetzt. Durch dieses wird es nunmehr möglich, dass Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Gehalt bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West), also in 2018 insgesamt bis zu 520€ monatlich, steuerfrei in z. B. eine Direktversicherung umleiten können.
Davon wären 260 € zusätzlich auch sozialversicherungsfrei oder in Kombination mit einer Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung sogar die vollen 8%! Unser Tipp: Nutzen auch Sie die attraktiven Steuervorteile, indem Sie etwa Ihre Gehaltserhöhung gleich komplett oder auch anteilig in eine bAV investieren. Wir zeigen Ihnen gerne, wie es geht! Sprechen Sie uns an.