Noch mehr staatliche Riester-Zulagen!
Wer „riestert“, wird seit 2018 in Sachen Förderung stärker belohnt. So stieg die Grundzulage zu Beginn dieses Jahres von 154€ auf 175€ p.a., für neue betriebliche Riester-Verträge entfällt zudem die Beitragspflicht für die Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für jedes Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde, erhalten Sparer zusätzlich 300€ pro Jahr und Kind, für davor geborene Kinder 185€ pro Jahr. Durch diese und weitere Zulagen, etwa für Berufseinsteiger,
zählt die Riester-Förderung damit nach wie vor zu einer der effektivsten Möglichkeiten, um sich eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen!
Die Beiträge können im Rahmen eines besonderen Sonderausgabenabzugs auch bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Wenn die Steuerersparnis höher ausfällt als die gesamte Zulagenförderung, also auch die Zulagen der Ehefrau und evtl. Kinder, gibt es mit der Einkommensteuererklärung zusätzlich eine Erstattung des Betrags, der die Zulagen übersteigt. Der Sonderausgabenabzug steht in voller Höhe (2.100€ p. a.) nur jedem unmittelbar Förderberechtigten zu. Je nach persönlicher Zielsetzung und Risikoneigung stehen dabei gleich eine ganze Reihe unterschiedlichster Anlagemöglichkeiten zur Auswahl. Lassen Sie sich daher am besten gleich noch heute von uns Ihr ganz persönliches Förderpotenzial mit passgenauen Lösungswegen berechnen und aufzeigen!