Tierhalterhaftpflicht: Sinnvoll für alle Hundebesitzer
Es gibt ein Sprichwort, das heißt: “Hunde, die bellen, beißen nicht”. Wie unwahr dieses Sprichwort in der Realität ist, zeigen die 30.000 bis 50.000 angezeigten Bisswunden durch Hunde allein im vergangenen Jahr. Und niemand kann ernsthaft behaupten, dass all diese Bisswunden durch Hunde verursacht wurden, die nicht gebellt haben.
Dabei kann ein Hundebiss eine ganze Menge Ärger bedeuten. So sind Schmerzen für das Opfer genauso ärgerlich wie Ihre Verpflichtungen als Hundehalter, dem Opfer ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen.
Und hier kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie dient Ihrer Absicherung als Hundebesitzer für den Fall, dass Ihr Tier einem Dritten einen Schaden zufügt, egal ob materiell oder wie beim Hundebiss, eben durch das Verletzen einer Person bzw. eines Tieres. Denn wenn Ihr Hund ein Schaf reißt oder die Kaninchen des Nachbarn angreift, fällt auch dieses in die Kategorie Haftung über die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Eine reine Pflichtversicherung wie man es von der Kfz-Versicherung her kennt, ist die Tierhalterhaftpflicht indes nicht. Es sei denn, es handelt sich bei dem Tier um einen so genannten “Kampfhund”. Dann müssen Sie als Halter den Abschluss einer solchen Versicherung dem Ordnungsamt nachweisen.
Dennoch sollte sich jeder Hundehalter ernsthaft überlegen, ob er für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließt. Denn sie rettet vor möglichen finanziellen Entschädigungszahlungen, die oft kaum aufzubringen sind. Ein durch Ihren Hund zerkautes Paar Schuhe Ihres Nachbarn lassen sich in der Regel problemlos bezahlen; die Folgen von körperlichen Schäden durch einen Hundebiss hingegen sind nicht so einfach zu regulieren. Dafür tritt dann die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein.
Dabei liegt die Verantwortung für das Tun des Hundes einzig und allein bei Ihnen als Halter. Ihr Hund selbst kennt kein Verantwortungsgefühl und kann insofern auch nicht unterscheiden zwischen Vorsatz und Absicht. Daher fallen Schäden, die durch einen Hund verursacht wurden, auch nicht in die private Haftpflichtversicherung.
Der Umfang der Versicherung ist einer Privathaftpflichtversicherung aber ähnlich. Sie können zwischen unterschiedlichen Deckungssummen wählen, die entweder pauschal für Personen- und Sachschäden reguliert oder aber getrennte Summen für beide Schadensgruppen absichert. Mit fünf Millionen Euro Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden sollte aber jeder Hundebesitzer gut abgesichert sein.
Die Versicherung reguliert übrigens auch dann, wenn Ihr Hund ohne Leine durch die Gegend läuft, obwohl eigentlich Leinenzwang besteht. Desweiteren sollte im Versicherungsumfang neben eventuellen Mietsachschäden auch der sogenannte „ungewollte Deckakt” mit abgesichert werden. Denn das Aufziehen von Welpen kostet Zeit und ist auch nicht ganz billig, wenn man allein schon an die Tierarztkosten denkt, die für die Erstimpfung eines Welpen notwendig ist.
Bleibt noch die Frage zu klären, wie es mit der Absicherung eines Hundesitters aussieht, wenn Sie einmal nicht selbst mit dem Hund Ihre Runden machen. Nicht selten erledigen das die Kinder oder ein extra engagierter Hundesitter. Verursacht der Hund in deren Verantwortungszeitraum einen Schaden, so ist auch Ihr Hundesitter durch die Police geschützt. Anders sieht es aus, wenn der Hundesitter selbst durch den Hund zu Schaden kommt. Hier leistet die Tierhalterhaftpflicht nicht bzw. wenn sie leistet, holt sie sich das Geld aber von Ihnen als Hundehalter wieder zurück.
Die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung halten sich im finanziellen Rahmen, eventuell zu zahlende Schmerzensgeldforderungen hingegen nicht. Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Wünsche und Notwendigkeiten hin angepasste Versicherung zu fairen Konditionen an. Rufen Sie uns an! Tel: 0 62 32 / 3 17 01 11 oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.