Finanzieller Schutz für Unternehmerische Aufgaben mit der D&O-Versicherung
Sie sind Manager und müssen aufgrund der so genannten Geschäftsführerhaftung (Managerhaftung) auch mit Ihrem Privatvermögen bei Fehlentscheidungen haften? Dann sollten Sie sich Gedanken über eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) machen. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht, welche wir vor allem Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten oder auch Managern von Vereinen oder gemeinnützigen Einrichtungen empfehlen.
WAS GENAU IST EIGENTLICH EINE D&O-VERSICHERUNG?
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei der D&O-Versicherung um eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager. Mit ihr werden alle Manageraufgaben wie operatives Geschäft oder auch strategische Entscheidungen haftungsrechtlich abgesichert. Wird also ein Mitglied der Geschäftsleitung aufgrund einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, dann übernimmt die Directors-and-Officers-Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie den Schadensausgleich bei berechtigten Ansprüchen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
WELCHE SCHÄDEN DECKT DIE DIRECTORS-AND-OFFICERS-VERSICHERUNG AB?
Die D&O-Versicherung deckt sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis entstandene Schadenersatzansprüche ab. In der Regel handelt es sich um Ansprüche, die im Innenverhältnis entstehen, wo also das Unternehmen vom eigenen Management Schadenersatz verlangt. Im Außenverhältnis sind es eher Wettbewerber, Geschäftspartner, Behörden oder Insolvenzverwalter, die Schadenersatz geltend machen.
DIE VORTEILE EINER D&O-VERSICHERUNG FÜR MANAGER
Mit der D&O-Versicherung schützen Manager in erster Linie ihr privates Vermögen. Gerade, weil Pflichtverletzungen schnell zu Schäden in Millionenhöhe führen können, ist die D&O-Versicherung sehr sinnvoll. Auch bei gesamtschuldnerischer Haftung tritt die D&O-Versicherung ein, denn jeder Manager haftet auch für Kollegen aus der Geschäftsführerebene. Dank der Directors-and-Officers-Versicherung erhalten Manager mehr Rückendeckung, die Verantwortung bei Entscheidungen lässt sich wesentlich leichter tragen.
DIE VORTEILE EINER DIRECTORS-AND-OFFICERS-VERSICHERUNG FÜR UNTERNEHMEN
Durch die D&O-Versicherung werden Image und Bilanzen des Unternehmens geschützt, denn der Vorwurf von Pflichtverletzungen durch Manager und entsprechende Schadenersatzansprüche Dritter wirken sich auch negativ auf das Unternehmen aus. Nicht nur, dass es zu einem beträchtlichen Vermögensschaden kommt – auch andere Manager müssen sich verantworten. Der Abschluss einer D&O-Versicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme sichert außerdem das Fortbestehen des Unternehmens, denn eine Vollstreckung der hohen Schadenssummen ist bei den Verantwortlichen kaum möglich. Somit stellt die D&O-Versicherung auch eine Sicherung der Existenz dar. Mit einer Directors-and-Officers-Versicherung wird in der Regel eine schnelle und außergerichtliche Einigung herbeigeführt – so erleidet das Unternehmen auch keinen Imageschaden, der bei einem Prozess vor Gericht fast unausweichlich wäre.
SELBSTBEHALT BEI EINER D&O-VERSICHERUNG
Jeder Vorstand einer Aktiengesellschaft ist per Gesetz in der D&O-Versicherung zu einem Selbstbehalt verpflichtet. Im Schadenfall müssen Sie sich als Vorstand mit mindestens 10 Prozent am Schaden beteiligen, maximal jedoch bis zum 1,5fachen Ihres jährlichen Festgehalts. Es ist dabei unerheblich, ob das Unternehmen an der Börse notiert ist oder nicht. Dieser gesetzlich geregelte Selbstbehalt lässt sich mit einer Selbstbehalts-Versicherung absichern. Von allen anderen Organen (z. B. Geschäftsführer einer GmbH oder leitende Angestellte) muss der gesetzliche Selbstbehalt nicht gezahlt werden.
DECKUNGSSUMMEN IN DER DIRECTORS-AND-OFFICERS-VERSICHERUNG
Unserer Erfahrung nach liegen die Schadensummen in der D&O-Versicherung bei etwa 750.000 EUR durchschnittlich je Schadenfall. Aufgrund des unbegrenzten Haftungsrisikos der Unternehmensleitung sollte immer eine möglichst hohe Versicherungssumme gewählt werden. Üblich ist eine Deckungssumme von 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall. Bei mehreren Organen, die gemeinschaftlich persönlich haften, sollten Sie eine Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall und versichertem Mandat wählen.
Schützen Sie als Manager wirkungsvoll Ihr Privatvermögen und lassen Sie sich von uns zu einer für Sie passenden Directors-and-Officers-Versicherung beraten.
Rufen Sie uns an: 0 62 32 / 3 17 01 11 oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.