Steuerlich gefördert und flexibel: Rürup als „Unternehmer-Modell" für die Altersversorgung

Wie profitieren Einzelunternehmer vom Erfolg ihrer Firma?

Anders als z. B. GmbH- Geschäftsführer können sie keine betriebliche Altersversorgung abschließen und somit keine Steuern und Sozialabgaben einsparen. Eine mögliche Abhilfe könnte die Basisrente (auch Rürup- Rente genannt) bieten: Der Unternehmer kann im letzten Quartal des Geschäftsjahres entscheiden, ob er eine Zuzahlung in seine Basisrente tätigen möchte. Denn: Falls das Unternehmen den Umsatz im laufenden Geschäftsjahr steigern kann, steigen in der Regel auch der Ertrag und damit das Ein- kommen des Unternehmers und damit auch die Steuerzahlung für das betreffende Jahr sowie die Steuervorauszahlungen. Zuzahlungen federn auf Dauer die drohende Steuerlast ab, dabei kann der Unternehmer die Zuzahlung jedes Jahr neu entscheiden. Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatzplus vorliegen, belässt der Unternehmer es einfach beim laufenden Beitrag. Der Unternehmer kann also seinen Geschäftserfolg direkt in eine geförderte Altersversorgung umwandeln.

Zur Erhöhung der Flexibilität kann eine Privatrente als zweiter Baustein verabredet werden. Diese ist zwar nicht gefördert, bietet aber Vorteile wie Zugriff auf das Kapital, freie Vererbung oder Kapitalauszahlung bei Vertragsende - sie kann die Basisrente somit hervorragend ergänzen. Wie beide aufeinander abgestimmt werden können, erfahren Sie bei uns!


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