Lassen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen nicht verfallen

Null- und Negativzinsen begleiten uns nach wie vor. Sie können dem Nullzins aber gegenwirken.

Null- und Negativzinsen begleiten uns nach wie vor. Sie können dem Nullzins aber gegenwirken – denken Sie z. B. einfach an Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL). Diese können mit höherem Ertrag angelegt werden als es aktuell jedes Zinsprodukt kann – günstig und online in Investmentfonds, z.B. über den vfm-Fondsshop. 

Info: Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das Sie zum Vermögensaufbau nutzen sollten. Höchstens 40 Euro erhalten Sie im Monat.

Bitte bedenken Sie – Ihre VL verfallen, wenn sie nicht angelegt werden! Eine Förderung ist übrigens auch möglich – bis zu 20% Arbeitnehmersparzulage auf die jährliche Sparrate von 400€ bzw. 800€ bei Verheirateten (zu versteuerndes Einkommen 20.000€ bzw. 40.000€). Spannend ist auch, dass VL rückwirkend für das ganze Jahr angelegt werden können. 

Was muss ich tun?

Fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten können. Falls ja – und Sie diese noch nicht anlegt haben – wenden Sie sich im nächsten Schritt einfach an uns. Wir nehmen uns Ihrer Anfrage gerne an!


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