Mit Sommerreifen durch den Winter?

Bleiben Sie auf winterlichen Straßen auf der sicheren Seite!

Die gesetzliche Winterreifenpflicht schreibt vor, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch, Schnee, Eis oder Reifglätte nur mit Winterpneus gefahren werden darf. Winterreifen oder auch Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen müssen die M+S-Kennzeichnung (Matsch + Schnee) aufweisen. Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30.09.2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden. Verstoßen Sie gegen die Winterreifenpflicht, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen.

Ist man bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen unterwegs und verursacht einen Unfall, kann die Kaskoversicherung die Leistung kürzen oder im Extremfall sogar komplett verweigern. Entscheidend ist das Maß der Fahrlässigkeit. Wer also bei Schnee und Eis noch mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert neben einem Bußgeld auch den Verlust des Kasko-Versicherungsschutzes. Hochwertige Premium-Tarife bieten jedoch die Klausel „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ an und regulieren somit auch Kasko-Schäden bei grober Fahrlässigkeit.

Unser Rat: Achten Sie auf die Wetterprognosen und wechseln Sie rechtzeitig auf Winterreifen. Als Faustformel gilt die O-O-Regel: Von Oktober bis Ostern sollte das Fahrzeug auf M+S-Reifen umgerüstet werden, um die Sicherheit im Winter zu erhöhen. So sind Sie sicher unterwegs und vermeiden Ärger mit der Versicherung. Und für die passende Kfz-Versicherung sind Sie bei uns sowieso an der richtigen Stelle!


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