An- und Umbauten am Gebäude: Vermeiden Sie Unterversicherungsrisiken
Sein Erspartes in wertsicherndes „Betongold" zu lenken, ist gerade in Niedrigzinsphasen eine interessante Investitionsperspektive. Allerdings muss es sich dabei nicht immer gleich um einen Neubau bzw. Immobilienkauf handeln. Sie können Ihre Bestandsimmobilie auch wohnraumerweiternd ausbauen oder werterhöhend umbauen (z. B. durch eine Smart-Home-Anlage oder anderweitige Maßnahmen). Dafür ist es wichtig, frühzeitig die Anpassung der Versicherungssumme in der bestehenden Wohngebäudeversicherung anzugehen. Schließlich ist die Ermittlung des korrekten Versicherungswertes die Maßgabe für den sog. „Unterversicherungsverzicht" und damit der elementarste Bestandteil eines jeden Wohngebäudeversicherungsvertrages. Geht mit Ihrem An- bzw. Umbau am Gebäude eine entsprechende Erhöhung des Versicherungswertes einher, so lässt sich bei Nichtanpassung dieses Sachverhalts zwangsläufig eine unliebsame Diskrepanz zwischen Soll- und Ist-Wert der Versicherungssumme bzw. der Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche ausmachen. Dies wirkt sich zu Ihren Ungunsten bei der Regulierung eines Schadens aus. Es lohnt in jedem Fall, auch bei diesem Thema den Versicherungsumfang Ihrer Verträge in möglichst regelmäßigen Abständen auf Aktualität hin überprüfen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und halten Ihre Verträge auf aktuellstem Stand.