Stolperfalle Nässeschaden: Ebenerdige Duschen besonders zu versichern

Kaum ein Neubau, der nicht ohne eine schicke und trendige ebenerdig geflieste Dusche gebaut wird.

Doch durch die neue Bauweise stellen sich gleichzeitig neue Herausforderungen an die gewohnte Regulierungspraxis der Versicherungsunternehmen. Der Grund: Bei ebenerdig gefliesten Duschen handelt es sich definitionsgemäß nicht mehr zwingend um eine „klassisch wasserführende Einrichtung". Insofern ist damit ein bestimmungswidriger Wasseraustritt, der als Ursache für einen Nässeschaden nötig wäre, nicht mehr ohne Weiteres gegeben. Dies hat etwa das OLG München bestätigt. Bedingt durch diese richterliche Auslegung kann es demzufolge bei der Schadensregulierung über die Nässeschadenklausel durchaus zu unliebsamen Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Ver- sicherer kommen, sofern der Nässeschaden im Bereich einer ebenerdig gefliesten Dusche aufgetreten und für die Schadensursache verantwortlich ist. Dieser Fall wäre z.B. gegeben, wenn lediglich ein gefliester Raum mit Ablauf zum Duschen vorhanden ist und keine Duschwanne oder ein Duschbecken zusätzlich installiert wurde. Wir empfehlen daher jedem stolzen Besitzer einer ebenerdig ausgelegten Dusche, Rücksprache mit seinem Versicherer zu nehmen. Wir übernehmen diesen Part gerne für Sie.


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